Ich unterstütze Sie beim erstellen oder bearbeiten eines gesetzlich vorgeschriebenen ASA-Systems
Um was geht es?
Im Rahmen der allgemeinen Pflichten (Art. 3-10 VUV und Art. 3-9 ArGV 3) müssen alle Arbeitgeber die in ihren Betrieben, auftretenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, ermitteln und erforderliche Schutzmassnahmen und Anordnungen nach anerkannten Regeln der Technik treffen.
Der Arbeitgeber, in dessen Betrieb besondere Gefährdungen, gemäss
Anhang 1, der EKAS Richtlinien Nr. 6508, auftreten und der 10 Mitarbeitende oder mehr beschäftigt, muss die getroffenen Massnahmen nachweisen. (ASA-System)
Bei weniger als 10 Mitarbeiter reicht es, wenn er die getroffenen Massnahmen mit einfachen Mitteln nachweist.
Aber was heisst dies alles?
Ich unterstütze Sie dabei.
Studien zeigen auf, dass jeder Franken, der in Arbeitssicherheit investiert wird, mindestens doppelt wieder reinkommt. Ein Arbeitsausfall kostet schnell mal 600.- pro Tag. Dies da Arbeit liegen bleibt, andere Mitarbeiter diese zusätzlich leisten müssen oder ein Leiarbeiter eingesetzt werden muss. Dies beinhaltet wieder neue Gefahr, denn ein neuer Mitarbeiter ist einer doppelt so hohe Unfallgefährdung ausgesetzt. Wenn kein ASA-System vorhanden ist und nach einem Unfall deshalb rechtliche Folgen geltend gemacht werden, belaufen sich die Kosten schnell in die Hunderttausende. Dies alles Abgesehen vom Imageverlust für die Firma und dem Leid des Arbeitnehmers und dessen Familie. Im Anschluss sind drei Filmsequenzen der Suva die dies eindrücklich darstellt.
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