Das ASA System besteht aus 10 Punkten die jeder Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeiter und besonderen Gefahren rechtlich nachweisen muss. Aber auch mit weniger als 10 Mitarbeiter müssen die Massnahmen mit einfachen Mitteln nachgewiesen werden. (EKAS 6508) Die Erstellung ist zeitlich mühsam und man findet wenig brauchbare Unterstützung im Web. Ich kann hier Abhilfe schaffen und mit Ihnen zusammen diese 10 Punkte systematisch ausarbeiten. Dies damit Sie, bei der nächsten Inspektion oder im schlimmsten Fall bei einem Unfall, gerüstet sind.
Die 10 Punkte lauten.
1. Sicherheitsziel und Leitbild
stehen am Anfang jeder Verbesserung
2. SICHERHEITS- organisation
regelt die Aufgaben und Kompetenzen
3. Ausbildung Instruktion Information
Befähigt zu richtigem Handeln.
4. Sicherheits-regeln
setzen die Leitplanken
5. Gefahren-ermittlung Risiko-beurteilung
zeigt auf wo es gefährlich werden kann
6. Massnahmen-planung und realisierung
eliminiert oder reduziert die Gefahren
7. notfall-organisation
hilft den Schaden zu miniminieren
8. mitwirkung
heisst, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen
9. Gesundheits-schutz
ist Voraussetzung für optimales Arbeiten
10. Kontrolle, Audit
überprüft, ob die gesetzlichen Ziele erreicht wurden
Betriebliche Gesundheits-förderung
definiert Massnahmen gegen Gesundheitsstörungen im Rahmen des Betriebs